Verordnungsweg

Wie erfolgt die Verordnung von Ergotherapie?    

Der behandelnde Hausarzt oder Facharzt des Klienten, z.B. Kinderarzt oder Neurologe, erhebt eine ärztliche Diagnose.  

Ihr Arzt stellt im Regelfall eine Erstverordnung und später Folgeverordnungen aus, bis die Gesamtverordnungsmenge erreicht ist. Nach Abschluss der Gesamtverordnungsmenge ist die Behandlung im Regelfall zu Ende. Sollte Ihr Arzt eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die Gesamtverordnungsmenge hinaus befürworten, z.B. bei chronischen Krankheiten, Entwicklungsstörungen und Ähnlichem, kann er auch außerhalb des Regelfalles weitere Rezepte verordnen.

Hierbei sind wir als Praxis auch behilflich – bitte sprechen Sie uns an!

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